Zum Inhalt springen

Der AI Act: Was Sie als Unternehmen wissen müssen.

Diese Seite fasst zusammen, was die europäische KI-Verordnung von Unternehmen verlangt, die KI einsetzen. Ich bin kein Anwalt und berate nicht rechtlich. Ich teile, was ich bei der eigenen Umsetzung gelernt habe, mit Quelle zu jeder Aussage.

Sie werden sehen: Vieles, was gerade Angst macht, betrifft kleine Betriebe gar nicht. Und das, was Sie betrifft, ist machbar.

Diese Seite ist eine Orientierungshilfe auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1689. Sie ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragen Sie Ihre Rechtsberatung.

Zuerst die wichtigste Weiche: Sind Sie Anbieter oder Betreiber?

Diese Unterscheidung entscheidet, welche Pflichten Sie überhaupt treffen. Und sie wird ständig verwechselt.

RolleWer das istBeispiel
AnbieterEntwickelt ein KI-System und bringt es unter eigenem Namen auf den Markt.Unlimitec AI. Die Hersteller der großen Modelle.
BetreiberNutzt ein KI-System in eigener Verantwortung im Geschäft.Sie, wenn Sie mit KI Inhalte erstellen.

Als Betreiber treffen Sie deutlich weniger Pflichten. Die maschinenlesbare Kennzeichnung der Inhalte ist Aufgabe des Anbieters, bei Unlimitec also meine. Sie betrifft vor allem, was Sie veröffentlichen und wie Ihre Leute geschult sind.

Eine Ausnahme gibt es: Wer ein KI-System wesentlich verändert oder unter eigenem Namen weitergibt, kann selbst zum Anbieter werden (Artikel 25). Für die normale Nutzung gilt das nicht.

Begriffe: Artikel 3 Nummer 3 und Nummer 4 der Verordnung (EU) 2024/1689.

Was wann gilt.

DatumWasBetrifft Sie als Betreiber?
Seit 02.02.2025KI-Kompetenz (Artikel 4) und die Verbote (Artikel 5).Ja.
Seit 02.08.2026Transparenzpflichten (Artikel 50). Die nationale Aufsicht nimmt ihre Arbeit auf.Ja.
02.12.2026Maschinenlesbare Kennzeichnung durch Anbieter von Bestandssystemen.Nein, das ist Anbieter-Pflicht.
02.12.2027Pflichten für Hochrisiko-Systeme, etwa in der Personalauswahl.Nur, wenn Sie solche Werkzeuge einsetzen.

Zeitplan: Artikel 113 der Verordnung (EU) 2024/1689, geändert durch die Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus), veröffentlicht im Amtsblatt am 24.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026.

Artikel 4: KI-Kompetenz. Der meistübersehene Punkt.

Diese Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025, nicht erst seit August 2026. Sie gilt unabhängig von der Größe, auch für den Betrieb mit drei Leuten.

Das Gesetz verlangt, dass Ihr Personal und alle, die in Ihrem Auftrag mit KI arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Das schließt Auftragnehmer und Freie ein.

Was nicht verlangt wird, und das sagt kaum jemand:

Ein bestimmtes Zertifikat?Nein.
Ein bestimmter Schulungsanbieter?Nein.
Eine Mindestdauer in Stunden?Nein.
Ein vorgeschriebener Lehrplan?Nein.

Was ausreichend heißt, hängt von der Rolle, den Vorkenntnissen und dem eingesetzten System ab. Nur die Bedienungsanleitung zu lesen genügt nicht. Und ein einziger Kurs für alle auch nicht, die Kompetenz muss zur jeweiligen Aufgabe passen.

Was Sie brauchen, schlank gehalten:

  • Eine Übersicht, welche KI-Systeme im Einsatz sind, auch die nebenbei genutzten.
  • Eine dokumentierte Schulung: wer, wann, welche Inhalte.
  • Eine kurze KI-Richtlinie: welche Daten nie in ein KI-Fenster dürfen, wer verantwortlich ist.
  • Eine benannte verantwortliche Person.
  • Eine kurze Notiz, wenn etwas schiefging.
  • Bei neuen Mitarbeitenden: Schulung vor dem ersten KI-Zugriff.

Zwei Hinweise, die Geld sparen können. Die Mitgliedstaaten müssen kleinen und mittleren Unternehmen Schulungsangebote machen (Artikel 62). Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, bevor Sie etwas kaufen.

Und Weiterbildung kann gefördert werden: Über das Qualifizierungschancengesetz beteiligt sich die Agentur für Arbeit an Lehrgangskosten, bei kleinen Betrieben in erheblichem Umfang.

Förderung bei der Bundesagentur für Arbeit (Öffnet in neuem Tab. Sie verlassen meine Seite.)

Artikel 50: Was Sie kennzeichnen müssen. Und was nicht.

Zuerst das Wichtigste: Nicht jeder KI-Inhalt muss gekennzeichnet werden.

FallKennzeichnungspflicht?
Täuschend echte Bilder, Töne oder Videos von realen Personen, Orten oder Ereignissen (Deepfakes).Ja.
KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, etwa Politik oder Gesellschaft.Ja, mit einer wichtigen Ausnahme, siehe unten.
Normale Marketing-Beiträge, Produkttexte, Beiträge für soziale Netzwerke.Nein.
Interne Texte, Entwürfe, Notizen.Nein.

Die Ausnahme, die viele nicht kennen.

Die Pflicht für veröffentlichte Texte entfällt, wenn die Inhalte einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt (Artikel 50 Absatz 4).

Wenn Sie also jeden Text selbst prüfen und freigeben, entfällt die Offenlegungspflicht. Wichtig ist, dass die Prüfung echt und belegbar ist: wer wann was freigegeben hat.

Falls Sie einen Chatbot einsetzen: Wer mit einer KI spricht oder schreibt, muss das erfahren, außer es ist offensichtlich (Artikel 50 Absatz 1). Bei einer Telefon-KI mit menschlich klingender Stimme ist es nicht offensichtlich.

Zur Form: spätestens beim ersten Kontakt, klar, eindeutig und barrierefrei (Artikel 50 Absatz 5).

Der AI Act ist nicht alles. Datenschutz, Irreführungsverbot, Werbekennzeichnung und Impressumspflichten gelten daneben weiter (Artikel 50 Absatz 6).

Die EU-Symbole. Mit Download.

Die EU stellt drei Symbole bereit, kostenlos und ohne Namensnennung nutzbar, als SVG und PNG in vier Farbvarianten. Sie können sie hier herunterladen oder direkt bei der Kommission.

Drei Dinge, die Sie dazu wissen sollten:

  • Das Symbol allein genügt nicht. Die Nutzertests der Kommission zeigen: Am besten verstanden wird das Symbol zusammen mit einer kurzen Textzeile wie „Mit KI-Unterstützung erstellt".
  • Die Symbole dürfen nicht verändert werden: nicht einfärben, nicht ins eigene Logo einbauen.
  • Zur Platzierung: sichtbar beim ersten Kontakt, in erkennbarer Größe, mit Alt-Text, und möglichst so, dass die Kennzeichnung beim Weiterteilen erhalten bleibt.

Ein Punkt, der Ihr Urheberrecht berührt: Wer Inhalte als vollständig KI-generiert kennzeichnet, erklärt damit öffentlich, dass kein menschlicher Urheber dahintersteht. Rein maschinell erzeugte Werke genießen in Deutschland keinen Urheberrechtsschutz.

Wenn Sie Inhalte selbst prüfen, bearbeiten und freigeben, ist Ihre Beteiligung Teil des Ergebnisses. Diese Rechtsfrage ist nicht abschließend geklärt; ich stelle sie dar, ohne sie zu behaupten.

Die drei Symbole zum Herunterladen.

Jedes Symbol gibt es in Schwarz und Weiß, mit deckendem oder transparentem Hintergrund, als PNG und als SVG. Unverändert, wie von der Kommission bereitgestellt.

AI (Basissymbol)

Wenn KI beteiligt war, ohne dass Sie genauer unterscheiden müssen.

AI GENERATED

Inhalt vollständig von KI erstellt, ohne menschliche redaktionelle Kontrolle.

AI MODIFIED

Bestehende, von Menschen erstellte Inhalte, die durch KI verändert wurden.

EU-Symbole bei der Europäischen Kommission (Öffnet in neuem Tab. Sie verlassen meine Seite.)

Falls Sie KI im Personalbereich einsetzen.

Das betrifft mehr Betriebe, als man denkt. Systeme für Einstellung oder Auswahl von Personen gelten als Hochrisiko: gezielte Stellenanzeigen ausspielen, Bewerbungen sichten oder filtern, Bewerber bewerten, Leistung von Beschäftigten maschinell beurteilen (Anhang III Nummer 4). Wer solche Werkzeuge einsetzt, hat ab dem 02.12.2027 eigene Pflichten als Betreiber (Artikel 26).

Und schon heute verboten: aus Stimme, Gesicht oder Verhalten auf Emotionen von Beschäftigten oder Bewerbern zu schließen (Artikel 5). Prüfen Sie, ob Ihre Bewerbersoftware so etwas anbietet. Manche tun es, ohne dass es auffällt.

Was passiert, wenn man es nicht macht.

Die Verordnung staffelt die Bußgelder nach Schwere (Artikel 99):

Verstoß gegenHöchstbetragGrundlage
Verbotene Praktiken (Artikel 5)35 Mio. Euro oder 7 Prozent des UmsatzesArtikel 99 Absatz 3
Transparenz- und Betreiberpflichten (Artikel 50, 26)15 Mio. Euro oder 3 ProzentArtikel 99 Absatz 4
Falsche Auskünfte an Behörden7,5 Mio. Euro oder 1,5 ProzentArtikel 99 Absatz 5

Eine Klarstellung zur KI-Kompetenz: Artikel 4 steht nicht in der Bußgeldliste des Artikels 99. Ein direktes Bußgeld allein für fehlende Schulung gibt es nicht. Folgenlos ist es trotzdem nicht: Entsteht durch unsachgemäße KI-Nutzung ein Schaden und Sie können keine Schulung nachweisen, steht das Thema Organisationsverschulden im Raum. Machen Sie es wegen der Haftung, nicht wegen eines Bußgelds.

Und für kleinere Unternehmen gilt eine Deckelung: Bei kleinen und mittleren Unternehmen einschließlich Start-ups gilt jeweils der niedrigere der genannten Beträge (Artikel 99 Absatz 6). Die Sanktionen sollen ihr wirtschaftliches Überleben berücksichtigen (Artikel 99 Absatz 1). Die Schreckenszahlen aus der Presse gelten für Konzerne.

Der Digital Omnibus sieht für kleinere Unternehmen zudem eine Gelegenheit zur Nachbesserung vor, bevor sanktioniert wird.

Ihre Checkliste.

Zwölf Punkte, die Sie der Reihe nach abhaken können.

  • Übersicht erstellt: Welche KI nutzen wir, auch inoffiziell?
  • Schulung durchgeführt und dokumentiert (wer, wann, Inhalte).
  • Auftragnehmer und Freie einbezogen.
  • Kurze KI-Richtlinie geschrieben.
  • Verantwortliche Person benannt.
  • Chatbot im Einsatz? Hinweis eingebaut.
  • Täuschend echte KI-Bilder (Deepfakes) veröffentlicht? Gekennzeichnet.
  • Texte zu gesellschaftlichen Themen? Gekennzeichnet oder Freigabeprozess dokumentiert.
  • Personalsoftware auf KI-Funktionen geprüft.
  • Nach geförderten oder kostenlosen Schulungsangeboten gefragt.
  • EU-Symbole heruntergeladen und eingebunden, wo nötig.
  • Geprüft, ob weitere Pflichten greifen: Datenschutz, Werbekennzeichnung, Impressum.

Diese Seite ist kostenlos und bleibt es. Wenn Sie wissen möchten, wie ich das bei Unlimitec selbst umsetze, steht es auf der Transparenz-Seite.

KI-Transparenz bei Unlimitec

Stand: 9. August 2026. Die Rechtslage entwickelt sich weiter; diese Seite wird nachgeführt.

Diese Seite ist eine Orientierungshilfe auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1689. Sie ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragen Sie Ihre Rechtsberatung.